Smart&Start Italia ist das nationale Förderprogramm Italiens für innovative Startups. Invitalia verwaltet es im Auftrag des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT). Gefördert wird mit einem zinslosen Darlehen ohne Sicherheiten, das 80 % der förderfähigen Kosten des Businessplans abdeckt. In Süditalien und im Erdbebengebiet von 2016–2017 in Mittelitalien muss ein Teil davon nicht einmal zurückgezahlt werden.
Das Programm ist stark, aber wählerisch: Zum Verfahren gehört ein Gespräch. Und die Regeln ändern sich gerade. Ein Ministerialdekret vom 13. Juli 2026 schreibt Teile davon neu, doch nichts davon gilt, bevor das Durchführungsrundschreiben erscheint, und darauf warten wir zum Zeitpunkt dieses Artikels noch.
Dieser Leitfaden erklärt deshalb zweierlei: die Regeln, die heute gelten, und das, was kommt. Alles haben wir am 1. Oktober 2026 mit den offiziellen Quellen abgeglichen, die Sie am Ende finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Zinsloses Darlehen ohne Sicherheiten über 80 % der förderfähigen Kosten, für manche Gründerteams 90 %.
- Pläne zwischen 100.000 € und 1,5 Mio. €, umzusetzen innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsunterzeichnung.
- Im Süden und im Erdbebengebiet von 2016–2017 zahlen Sie nur 70 % des Darlehens zurück, ausgenommen das Betriebskapital.
- Online-Antrag, laufende Bearbeitung ohne Fristen: Entscheidung binnen 60 Tagen, Gespräch inklusive.
- Das Dekret vom 13. Juli 2026 öffnet das Programm für mittlere Unternehmen, gilt aber erst nach dem Durchführungsrundschreiben.
Stand des Programms im Oktober 2026
Smart&Start läuft fortlaufend: keine Ausschreibungen, keine Ranglisten. Invitalia prüft die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs, solange Mittel vorhanden sind, und bei unserer Prüfung war das Programm geöffnet. Seit dem 3. November 2025 laufen Anträge über die neue Plattform von Invitalia.
Das Dekret vom 13. Juli 2026
Mit dem Ministerialdekret vom 13. Juli 2026 (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 213 vom 14. September 2026) hat das MIMIT die Regeln aktualisiert, auch um die neue Definition des innovativen Startups aus dem Gesetz 193/2024 abzubilden. Die wichtigsten Änderungen:
- Zugang auch für mittelgroße innovative Startups, mit Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Grenzen (Verordnung (EU) 2023/2831);
- vereinfachte Prüfung für Pläne bis 250.000 € und für Unternehmen, die bereits einen geförderten Plan ohne Widerruf abgeschlossen haben;
- 10.000 € Coaching für Startups, die höchstens 36 Monate alt sind (derzeit höchstens 12 Monate);
- neue Bonuspunkte für die Zertifizierung zur Geschlechtergleichstellung und für einen Technologiepartner, der sich am Kapital beteiligt (mindestens 30 % des beantragten Darlehens);
- genauere Regeln zur Umwandlung des Darlehens und zum Verkauf des Unternehmens an Dritte.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die neuen Regeln gelten ab Veröffentlichung des Durchführungsrundschreibens, „im Einklang mit dem Stand bereits laufender Verfahren“. Am 1. Oktober 2026 war das Rundschreiben weder auf der Website des MIMIT noch auf der von Invitalia zu finden. Bis dahin gelten die unten beschriebenen Regeln. Die Seite des MIMIT stellt schon die neuen Regeln vor, während die FAQ von Invitalia noch die alten beschreiben: Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie einreichen.
Adaxit-Hinweis
Sie führen ein mittelgroßes Startup? Dann heißt es abwarten, bis das Rundschreiben erscheint, denn im Moment können Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen schon erfüllen, sollten Sie dagegen nicht zu lange zögern. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft, bis das Geld aufgebraucht ist, und wer früh dran ist, hat einen echten Vorteil.
Wer einen Antrag stellen kann
Antragsberechtigt sind drei Gruppen: bereits gegründete innovative Startups; Teams aus natürlichen Personen, auch mit Wohnsitz im Ausland, die eines in Italien gründen wollen (Nicht-EU-Bürger ohne Wohnsitz in Italien brauchen das Italia Startup Visa); und ausländische Unternehmen, die sich verpflichten, einen Sitz in Italien zu eröffnen. Für bereits gegründete Startups gelten die Voraussetzungen in der Tabelle.
| Voraussetzung | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Status | Eintragung in der Sondersektion für innovative Startups (Art. 25 Gesetzesdekret 179/2012) |
| Alter | Höchstens 60 Monate zwischen Gründung und Antragsdatum |
| Größe | Kleinst- oder Kleinunternehmen; mittlere Unternehmen erst nach dem Durchführungsrundschreiben zum Dekret von 2026 |
| Standort | Satzungs- und Betriebssitz in Italien (bei ausländischen Unternehmen die Verpflichtung, einen zu eröffnen) |
| Wirtschaftliche Lage | Nicht in Schwierigkeiten, kein Insolvenzverfahren, keine rechtswidrigen Beihilfen zurückzuzahlen |
| Versicherung | Bei bereits gegründeten Gesellschaften eine Erklärung zur Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen (Gesetz 213/2023) |
Gibt es die Gesellschaft noch nicht, unterschreibt einer der künftigen Gesellschafter den Antrag, und alle müssen natürliche Personen sein. Nach der Zulassung haben Sie 30 Tage Zeit, sie zu gründen. Alter und Geschlecht der Gesellschafter sind keine Zugangsvoraussetzungen: Sie zählen nur für den Satz von 90 %.
Achten Sie auf das Alter des Startups
Hier tappen viele in eine Falle. Seit dem Gesetz 193/2024 bleibt ein Startup, das seit mehr als drei Jahren eingetragen ist, nur dann in der Sondersektion, wenn es mindestens eine zusätzliche Voraussetzung erfüllt, etwa höhere F&E-Ausgaben oder ein Patent. Ist Ihre Gesellschaft also älter als drei Jahre, prüfen Sie zuerst, ob sie noch eingetragen ist, bevor Sie Arbeit in den Antrag stecken.
Was gefördert wird
Smart&Start unterstützt Businesspläne zwischen 100.000 und 1,5 Millionen Euro. Gefragt ist ein Plan mit echtem technologischem und innovativem Gehalt. Auch Projekte aus der digitalen Wirtschaft, der künstlichen Intelligenz, Blockchain oder dem Internet der Dinge kommen infrage, ebenso Pläne, die Forschungsergebnisse kommerziell nutzen. Ausgeschlossen sind unter anderem die landwirtschaftliche Primärproduktion und die Kohlebranche.
| Kategorie | Was dazugehört |
|---|---|
| Sachanlagen | Neue technologische Anlagen, Maschinen und Ausrüstung, Hardware- und Softwarekomponenten |
| Immaterielle Güter | Patente, Marken, Lizenzen, Zertifizierungen, Know-how und technisches Wissen |
| Dienstleistungen | Entwicklung von IT-Lösungen und technologischen Systemen, spezialisierte Technologieberatung, Inkubatoren und Akzeleratoren, Marketing und Webmarketing |
| Personal | Lohnkosten für Angestellte und freie Mitarbeiter, die am Plan arbeiten |
| Betriebskapital | Bis zu 20 % der oben genannten Kosten: Rohstoffe und Waren, für den Betrieb nötige Dienstleistungen, Nutzung fremder Güter |
Vier praktische Regeln sind wichtiger, als sie aussehen:
- es zählen nur Kosten, die nach Einreichung des Antrags entstehen, mit Rechnungen, die den Projektcode (CUP) oder die Antragsnummer tragen;
- Marketing und Webmarketing dürfen 20 % der genehmigten Kosten nicht überschreiten;
- freie Mitarbeiter müssen die Qualifikationsanforderungen von Art. 25 Abs. 2 Buchst. h Nr. 2 des Gesetzesdekrets 179/2012 erfüllen und technische Aufgaben haben;
- Gebrauchtgüter, reine Ersatzinvestitionen, Steuern und Abgaben sind nicht förderfähig.
Die Förderung
80–90 %
zinsloses Darlehen, ohne Sicherheiten
1,5 Mio. €
maximale Plangröße (mindestens 100.000 €)
30 %
nicht rückzahlbarer Anteil im Süden und im Erdbebengebiet
Quelle: Invitalia, Seiten zu Förderung und FAQ von Smart&Start Italia, abgerufen am 1. Oktober 2026.
Das Darlehen deckt 80 % der förderfähigen Kosten. Es steigt auf 90 %, wenn das Team ausschließlich aus Frauen und/oder Personen unter 36 Jahren besteht oder wenn einer der Gesellschafter promoviert ist, den Titel vor höchstens sechs Jahren erworben hat und mindestens drei Jahre im Ausland in Forschung oder Lehre tätig war. Zurückgezahlt wird über zehn Jahre in halbjährlichen Raten, beginnend zwölf Monate nach der letzten Auszahlung.
Der Zuschussanteil im Süden und im Erdbebengebiet
Hat das Startup seinen Sitz in den Abruzzen, der Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien oder Sizilien, zahlen Sie nur 70 % des Darlehens zurück: Die übrigen 30 % werden zum nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das gilt auch in den Gemeinden des Erdbebengebiets von 2016–2017 in Mittelitalien sowie für Pläne, die Unternehmen mit Sitz anderswo in diesen Gebieten umsetzen. Zwei Ausnahmen: Der Anteil für Betriebskapital ist vollständig zurückzuzahlen, und Personalkosten bringen den Zuschuss nur für Beschäftigte, die in den begünstigten Gebieten arbeiten.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir einen Plan über 500.000 Euro ohne Betriebskapital, umgesetzt in Bari von einem Team ohne erhöhten Satz. Bei Zulassung läge das Darlehen bei 400.000 Euro: 280.000 davon zahlen Sie in zehn Jahren zinslos zurück, 120.000 bleiben als Zuschuss. Die 100.000 Euro, die nicht gedeckt sind, bringen Sie oder Ihre Investoren auf.

Fördermittel
Wir bereiten Ihren Smart&Start-Antrag gemeinsam mit Ihnen vor: Businessplan, Unterlagen und Begleitung gegenüber Invitalia bis zur Entscheidung.
So stellen Sie den Antrag
Anträge gibt es nur online, über Ihren persönlichen Bereich auf der Website von Invitalia. Sie brauchen eine italienische digitale Identität (SPID, CNS oder CIE), eine digitale Signatur und eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die auch mit Privatpersonen kommunizieren kann: Von Behörden ausgegebene PEC-Adressen funktionieren nicht.
- Sie füllen den Businessplan auf der Plattform aus und laden die Anlagen hoch; beim Absenden erhalten Sie eine Eingangsnummer.
- Invitalia prüft die Voraussetzungen und bewertet das Vorhaben, unter anderem in einem Gespräch mit seinen Experten.
- Die Prüfung ist innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung abgeschlossen, sofern keine Unterlagen nachgefordert werden.
- Gibt es Ablehnungsgründe, erhalten Sie diese per PEC und haben 10 Tage Zeit für eine Stellungnahme.
- Nach der Zulassung gründen Sie innerhalb von 30 Tagen die Gesellschaft (falls nötig) und senden die Unterlagen für den Vertrag.
- Sie unterzeichnen den Darlehensvertrag: Ab dann haben Sie 24 Monate, um den Plan umzusetzen.

Unterlagen und Businessplan
Der Businessplan beschreibt Team, Geschäftsmodell, Markt, technische und finanzielle Aspekte, den Bedarf an Betriebskapital sowie Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Inkubatoren. Dazu kommen Lebensläufe und die Erklärungen auf den Formularen von Invitalia, gegebenenfalls auch zu promovierten Gesellschaftern und qualifizierten Investoren.
Wie die Bewertung funktioniert
Es gibt vier Kriterien: die technischen, organisatorischen und kaufmännischen Fähigkeiten des Teams; den innovativen Charakter der Idee; die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit; die technologische und operative Machbarkeit. Das Rundschreiben legt für jedes Kriterium eine Mindestschwelle fest: Eine Schwäche lässt sich nicht durch eine Stärke ausgleichen. Bonuspunkte gibt es, wenn Sie mit Forschungseinrichtungen, Inkubatoren oder Akzeleratoren zusammenarbeiten oder wenn qualifizierte Investoren mindestens 30 % des beantragten Darlehens finanzieren.
Auszahlungen: Vorschuss und Fortschrittsberichte
Das Darlehen wird gegen Fortschrittsberichte (SAL) ausgezahlt, höchstens fünf. Innerhalb von 4 Monaten nach Unterzeichnung können Sie einen Vorschuss von bis zu 40 % der Förderung beantragen, abgesichert durch eine Bürgschaft in gleicher Höhe. Jeder Fortschrittsbericht darf unbezahlte Rechnungen bis zu 30 % der genehmigten Kosten enthalten; der Schlussbericht muss vollständig bezahlt sein. Alternativ können Sie ein Treuhandkonto bei einer Partnerbank nutzen und dort den nicht geförderten Anteil einzahlen. Personalkosten für Angestellte lassen sich zu Standardsätzen abrechnen.
Warum Anträge abgelehnt werden
Invitalia scheint keine Statistiken zu Ablehnungsgründen zu veröffentlichen, doch die Schwachstellen ergeben sich aus den Voraussetzungen und Bewertungskriterien:
- fehlende Voraussetzungen: Gesellschaft älter als 60 Monate, nicht in der Sondersektion eingetragen, kein kleines Unternehmen mehr oder in Schwierigkeiten;
- zu wenig Innovation: ein klassisches Geschäft mit etwas Digitalem obendrauf;
- unvollständiges Team: Schlüsselkompetenzen fehlen oder liegen ganz bei externen Beratern;
- wackelige Zahlen: Umsätze ohne Marktbasis, unterschätzte Kosten, keine Deckung für den nicht geförderten Anteil;
- nicht förderfähige Kosten: Gebrauchtgüter, Ausgaben vor dem Antrag, Marketing über dem Limit;
- ein schwaches Gespräch: vage Antworten zu Markt, Technologie und Finanzplan.
Erhalten Sie Ablehnungsgründe, nutzen Sie die 10 Tage, um mit Daten und Unterlagen zu antworten. Und bevor Sie einreichen, bestimmen Sie Ihren Ausgangspunkt mit dem Investor-Readiness-Check.
Smart&Start und private Investoren
Smart&Start ersetzt kein Eigenkapital, es ergänzt es. Drei Regeln verbinden die Förderung mit Ihrer Finanzierungsrunde:
- Bonuspunkte. Sie bekommen sie, wenn ein qualifizierter Investor vor Vertragsunterzeichnung Kapital in Höhe von mindestens 30 % des beantragten Darlehens einbringt, als Bareinlage in Stammkapital und Agio. Zu den qualifizierten Investoren zählen etwa Banken und zugelassene Finanzintermediäre, bestimmte Großunternehmen und institutionelle Anleger.
- Umwandlung in einen Zuschuss. Erhalten Sie innerhalb von fünf Jahren nach der Bewilligung eine Eigenkapitalinvestition von mindestens 80.000 Euro, können Sie beantragen, einen Teil des Darlehens in einen Zuschuss umzuwandeln: bis zu 50 % der Investition, höchstens 50 % der Förderung. Der Drittinvestor darf keine Mehrheit erlangen, und die Beteiligung muss mindestens drei Jahre gehalten werden.
- Eingefrorener Gesellschafterkreis. Bis zur Vertragsunterzeichnung dürfen sich die Gesellschafter nicht ändern, außer bei höherer Gewalt oder bei Crowdfunding mit neuen Minderheitsgesellschaftern. Planen Sie Ihre Runde entsprechend.
Wie Sie die richtige Reihenfolge finden, steht in unserem Leitfaden zur Kapitalbeschaffung für Startups in Italien. Wenn die Zeit drängt, enthält auch unser zweiwöchiger Fundraising Sprint einen Smart&Start-Plan.
Adaxit-Hinweis
Smart&Start bleibt ein Kredit, auch ohne Zinsen: Stellen Sie sicher, dass der Plan die Raten tragen kann, selbst wenn sich die nächste Runde verzögert. Die Entscheidung trifft allein Invitalia, und kein Berater, auch Adaxit nicht, kann das Ergebnis garantieren. Invitalia bietet außerdem eine kostenlose methodische Begleitung an, die allerdings kein Schnellverfahren ist.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag vor der Gründung der Gesellschaft stellen?
Ja. Ein Team aus natürlichen Personen reicht den Antrag ein, unterschrieben von einem der künftigen Gesellschafter. Nach der Zulassung haben Sie 30 Tage, um die Gesellschaft zu gründen und in die Sondersektion eintragen zu lassen.
Sind Sicherheiten nötig?
Für das Darlehen nicht. Eine Bürgschaft brauchen Sie nur, wenn Sie den Vorschuss beantragen, und zwar in Höhe des Vorschusses.
Kann ich bereits entstandene Kosten ansetzen?
Nein. Was Sie vor dem Absenden des Antrags ausgeben, zählt nicht. Warten Sie also mit Käufen und Einstellungen, bis der Antrag eingereicht ist.
Gibt es den Zuschussanteil überall in Italien?
Nein. Er gilt in den Abruzzen, der Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien sowie in den Gemeinden des Erdbebengebiets von 2016–2017. Den Anteil für Betriebskapital deckt er nicht ab.
Was ändert sich, wenn ich auf das Rundschreiben zum Dekret vom 13. Juli 2026 warte?
Das kommt darauf an. Ein mittleres Unternehmen kann erst nach dem Rundschreiben einreichen. Für Pläne bis 250.000 € sieht das Dekret eine vereinfachte Prüfung vor, die Einzelheiten sind aber noch nicht bekannt. An Sätzen und Beträgen ändert das Dekret nichts, für mittlere Unternehmen fällt die Förderung jedoch unter die De-minimis-Grenzen. Die Wahl hängt davon ab, welche Änderungen Sie betreffen.
Fördermittel
Sie möchten wissen, ob Ihr Plan reif für Smart&Start ist? Sprechen wir 20 Minuten darüber.
Quellen
- Invitalia — Smart&Start Italia, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Smart&Start Italia, FAQ, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Smart&Start Italia, Förderung, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Smart&Start Italia, was gefördert wird, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — So stellen Sie den Antrag, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Smart&Start Italia, Formulare, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Umwandlung des Darlehens, so funktioniert es, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Smart&Start Italia, Rechtsgrundlagen, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- Invitalia — Smart&Start Italia, Begleitservice, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- MISE — Rundschreiben Nr. 439196 vom 16. Dezember 2019 (PDF), auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- MIMIT — Förderung innovativer Startups (Smart&Start Italia), auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- MIMIT — Ministerialdekret vom 13. Juli 2026, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- MIMIT — Rundschreiben, Vermerke und Richtlinien, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
- MIMIT — Innovative Startups, auf Italienisch, abgerufen am 1. Oktober 2026
Nur zur Information: keine Anlageberatung und kein öffentliches Angebot.


